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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Viridis Events e.K.
 
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
(1) Unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und/oder Leistungen, die von uns, Virids Events e.K. ("Viridis") an Dritte („Kunden“) erbracht werden.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung und/oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB verzichtet.
(3) Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Viridis.
(4) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang, Preise
(1) Grundlage der Vertragsbeziehung mit dem Kunden ist das jeweilige individuelle Angebot von Viridis Events e.K., in dem alle Leistungen (kompletter Leistungsumfang) festgehalten werden.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Die darin enthaltenen Preise und/oder Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
(3) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot im Sinn des § 145 BGB dar, das wir innerhalb von 14 Kalendertagen annehmen können. Die Annahme erfolgt in der Regel durch Auftragsbestätigung.
(4) Ergänzungen oder Abänderungen, die Inhalt und/oder Umfang der vertragsgegenständlichen Leistung verändern, müssen schriftlich oder in Textform von beiden Parteien ausdrücklich vereinbart werden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(5) Unsere Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nicht mit ein.
(6) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schließen unsere Preise bei der Vertragserfüllung anfallende Gebühren und Abgaben, insbesondere Gebühren der Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) und Abgaben an die Künstlersozialkasse, sowie Kosten der Erfüllung gesetzlicher und/oder behördlicher Auflagen und Anordnungen ebenfalls nicht mit ein.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Vorschüsse, Sicherheitsleistungen, Aufrechnung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Viridis für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
(2) Ist kein Zahlungsplan vereinbart worden, kann Viridis zu jedem Zeitpunkt Vorschüsse in angemessener Höhe verlangen. Ein verlangter Vorschuss ist angemessen, wenn er dem Wert vertragsgemäß erbrachter Teilleistungen und/ oder dem Aufwand entspricht, der infolge von Vertragsschlüssen mit Dritten, insbesondere mit Vermietern, Technikern, Ausstattern, Caterern, Künstlern oder Produzenten, im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung tatsächlich angefallen ist (etwa durch geleistete Anzahlungen, Vorschüsse, Abschlagszahlungen o.ä.).
(3) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Vergütung sofort nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung an uns fällig. Dasselbe gilt für Vorschüsse. Der Abzug von Skonto bedarf jeweils einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Arbeitsergebnisse, Geistiges Eigentum, Nichterteilung des Auftrags
(1) Sämtliche Konzepte, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Layouts, Filme, Musikwerke, Berechnungen und sonstige Werke und/oder Leistungen (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“), welche von uns im Rahmen von Ausschreibungen erstellt und dem Kunden präsentiert und/oder übergeben werden, verbleiben im alleinigen Eigentum von Viridis. Dies gilt insbesondere für alle Eigentums-, Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte. Dem Kunden werden daran keinerlei Nutzungs-, Vervielfältigungs-, Veröffentlichungs-, sonstige Verwertungs- und/oder vergleichbare Rechte gewährt, es sei denn, ein Vertragsschluss kommt zustande (vgl. nachfolgenden § 5).
(2) Erhält Viridis Events e.K. nach der Präsentation keinen Auftrag, kommt also ein Vertrag nicht zustande, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Unterlagen und Arbeitsergebnisse und/oder Vervielfältigungen hiervon, unabhängig davon, ob diese in körperlicher, elektronischer oder in sonstiger Form vorliegen, an uns zurückzugeben und ggf. zu löschen. Das Löschen solcher Unterlagen und Arbeitsergebnisse ist auf Anfrage von Viridis schriftlich zu bestätigen.
(3) Der Kunde wird die Arbeitsergebnisse sowie alle ihm zur Kenntnis gelangten Informationen zum Geschäftsfeld von Viridis, wie insbesondere, aber nicht ausschließlich, Kundenlisten, Einkaufspreise, Zulieferer bzw. Anbieter von Drittleistungen, Präsentationen, Umsatzzahlen, Geschäftsvorgänge (nachfolgend alle zusammen „Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht mit sämtlichen Angestellten und/ oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Viridis Zugang zu den vorbezeichneten vertraulichen Informationen haben, in gleichem Umfang schriftlich zu vereinbaren. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Abschluss eines Vertrages. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in den nachfolgenden Fällen, nämlich dann, wenn
  • der Kunde lediglich seine Rechte nach § 5 dieser AGB ausübt;
  • Viridis dem Kunden für den konkreten Einzelfall der Weitergabe der Vertraulichen Informationen an einen Dritten seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt;
  • der Kunde die Vertraulichen Informationen vor Geltung dieser AGB von einem Dritten erlangt hat oder danach ohne Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erlangt, sofern der Dritte jeweils rechtmäßig in den Besitz der Informationen gelangt ist und durch die Weitergabe nicht gegen eine ihn bindende Vertraulichkeitsverpflichtung verstößt;
  • der Kunde zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Behörde oder sonstigen Einrichtung oder gesetzlich oder aufgrund der Regelwerke einer Börse verpflichtet ist, wobei der Kunde alle vernünftigen Schritte unternehmen muss, um die Offenlegung der vertraulichen Information im größtmöglichen Umfang zu verhindern oder zu beschränken. Hält sich der Kunde derart für verpflichtet, wird er Viridis, soweit rechtlich zulässig, rechtzeitig vor der Offenlegung schriftlich benachrichtigen, damit Viridis die Offenlegung durch rechtliche Maßnahmen unterbinden kann. In dieser Benachrichtigung wird der Kunde Viridis in geeigneter Form, beispielsweise gemäß dem schriftlichen Gutachten eines Rechtsberaters, mitteilen, welche vertraulichen Informationen weitergeleitet werden müssen. Der Kunde wird nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegen, der offengelegt werden muss. Der Kunde trägt jeweils die Beweislast für das Vorliegen einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
 
§ 5 Erteilung des Auftrags, Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte, Geheimhaltung
(1) Soweit unsere Arbeitsergebnisse (vgl. vorstehenden § 4 Abs. 1) Werke im Sinne des Urheberrechts darstellen, erwirbt der Kunde durch Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung daran nur ein einfaches Recht zur Nutzung im vertraglich vereinbarten räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang (Vertragszweck). Sofern nicht vorherig schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, darf der Kunde die Arbeitsergebnisse von Viridis nur innerhalb der Organisation seiner Firma nutzen; hierzu zählen keine mit dem Vertragspartner verbundenen Unternehmen. Sämtliche darüber hinaus gehenden Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte verbleiben allein bei Viridis.
(2) Die Vervielfältigung und/oder Verarbeitung unserer Arbeitsergebnisse durch den Kunden bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Viridis und – soweit das Werk urheberrechtlich geschützt ist – des jeweiligen Urhebers.
(3) Für jede Nutzung unserer Arbeitsergebnisse, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragszweck hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind, oder nicht – die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Viridis erforderlich. Viridis Events e.K. kann seine diesbezügliche Zustimmung von der Zahlung einer der Höhe nach im freien Ermessen von Viridis stehenden zusätzlichen Vergütung an sich und an den jeweiligen Urheber abhängig machen.
(4) Der Kunde garantiert gegenüber Viridis, dass er zur Nutzung und Weitergabe sämtlicher Texte, Claims, Logos, Marken, Bilder, Filme, Musikwerke und ähnlicher Unterlagen, welche er an Viridis für Zwecke der Vertragsdurchführung übergibt (nachfolgend „Auftragsmaterial“), uneingeschränkt berechtigt ist bzw. die schriftliche Zustimmung bzw. Rechteeinräumung des Rechteinhabers vorher eingeholt hat. Viridis ist nicht verpflichtet, eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter am Auftragsmaterial zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, Viridis von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Rechten am Auftragsmaterial auf erstes Anfordern vollumfänglich freizustellen. Für den Fall, dass ein Dritter wegen behaupteter Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit den vom Kunden an Viridis übergebenem Auftragsmaterial außer- und/oder gerichtliche Schritte gegen Viridis einleitet, steht es Viridis zu, sich hiergegen unter Zuziehung von Rechtsrat angemessen zu verteidigen und die vollen Kosten hierfür von dem Kunden ersetzt zu verlangen.
(5) Viridis ist berechtigt, den Firmennamen und/oder das Logo des Kunden sowie Film-, Bild- und/oder Tonaufnahmen einer Veranstaltung als Referenz zur Eigendarstellung in angemessenem Umfang zu nutzen, insbesondere auf Werbebroschüren, der Homepage und der Social Media Präsenz von Viridis.

§ 6 Vorzeitige Vertragsbeendigung
(1) Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Viridis muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Vertragsbeendigung an Aufwendungen ersparen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Haftung wegen Mängeln
(1) Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Erfolgt die Nachbesserung nicht binnen einer angemessenen Frist oder schlägt sie fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Kunden nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Darüber hinaus, d.h. soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(8) Die längere gesetzliche Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
 
§ 8 Haftung für Schäden
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in vorstehendem § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Erfüllungsort
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
 
§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Ist der Kunde Kaufmann oder Privatperson, so ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Unternehmenssitz oder bei Privatpersonen an deren Wohnsitz zu verklagen.
(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) sowie Kollisionsrecht finden keine Anwendung.

(AGB, Stand September 2023)
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