Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Viridis Events e.K.
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
(1) Unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und/oder Leistungen, die von uns, Virids Events e.K. ("Viridis") an Dritte („Kunden“) erbracht werden.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung und/oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB verzichtet.
(3) Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Viridis.
(4) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang, Preise
(1) Grundlage der Vertragsbeziehung mit dem Kunden ist das jeweilige individuelle Angebot von Viridis Events e.K., in dem alle Leistungen (kompletter Leistungsumfang) festgehalten werden.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Die darin enthaltenen Preise und/oder Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
(3) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot im Sinn des § 145 BGB dar, das wir innerhalb von 14 Kalendertagen annehmen können. Die Annahme erfolgt in der Regel durch Auftragsbestätigung.
(4) Ergänzungen oder Abänderungen, die Inhalt und/oder Umfang der vertragsgegenständlichen Leistung verändern, müssen schriftlich oder in Textform von beiden Parteien ausdrücklich vereinbart werden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(5) Unsere Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nicht mit ein.
(6) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schließen unsere Preise bei der Vertragserfüllung anfallende Gebühren und Abgaben, insbesondere Gebühren der Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) und Abgaben an die Künstlersozialkasse, sowie Kosten der Erfüllung gesetzlicher und/oder behördlicher Auflagen und Anordnungen ebenfalls nicht mit ein.
§ 3 Zahlungsbedingungen, Vorschüsse, Sicherheitsleistungen, Aufrechnung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Viridis für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
(2) Ist kein Zahlungsplan vereinbart worden, kann Viridis zu jedem Zeitpunkt Vorschüsse in angemessener Höhe verlangen. Ein verlangter Vorschuss ist angemessen, wenn er dem Wert vertragsgemäß erbrachter Teilleistungen und/ oder dem Aufwand entspricht, der infolge von Vertragsschlüssen mit Dritten, insbesondere mit Vermietern, Technikern, Ausstattern, Caterern, Künstlern oder Produzenten, im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung tatsächlich angefallen ist (etwa durch geleistete Anzahlungen, Vorschüsse, Abschlagszahlungen o.ä.).
(3) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Vergütung sofort nach Rechnungseingang beim Kunden, ohne Abzug, zur Zahlung an uns fällig. Dasselbe gilt für Vorschüsse. Der Abzug von Skonto bedarf jeweils einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Stornierungsbedingungen
(1) Stornierung durch den Kunden
Sollte der Kunde den Auftrag stornieren, gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
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Bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 25 % des Auftragswertes
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59 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 50 % des Auftragswertes
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29 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 75 % des Auftragswertes
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Weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 100 % des Auftragswertes
Bereits angefallene Kosten Dritter (z. B. Dienstleister, Location, Material) sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt vollständig vom Kunden zu tragen.
(2) Stornierung durch den Anbieter (Viridis Events)
Viridis Events ist berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund zu stornieren, insbesondere bei:
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Unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Veranstaltungsverbote)
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Nicht fristgerechter Zahlung durch den Kunden
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Verstößen des Kunden gegen vertragliche Vereinbarungen oder rechtliche Vorschriften
2.1. Wird der Auftrag ohne jedwedes schuldhaftes Verhalten durch Viridis Events storniert, erfolgt keine Rückzahlung der bereits geleisteten Vorschüsse an den Kunden. Zudem ist der Kunde dazu verpflichtet, die Kosten für bereits gebuchte Fremdleistungen zu tragen, wenn diese nicht mehr unentgeltlich storniert werden können.
2.2. Sollte der Auftrag aufgrund eines schuldhaften Verhaltens von Viridis Events storniert werden, verpflichtet sich Viridis Events zur vollständigen Rückzahlung aller bereits geleisteten Vorschüsse an den Kunden. Die Kosten für bereits gebuchte Fremdleistungen trägt Viridis Events, insofern diese nicht mehr unentgeltlich storniert werden können und/oder der Kunde diese nicht zur weiteren Nutzung in Anspruch nehmen möchte.
(3) Umbuchung & Terminverschiebung
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Eine Terminverschiebung, im Bezug auf ein vereinbartes Leistungsdatum, ist ausschließlich nach Verfügbarkeit von Viridis Events möglich
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Erfolgt die Verschiebung < 30 Tage vor dem ursprünglichen Leistungsdatum, wird eine zusätzliche Aufwandsgebühr von 10 % des ursprünglichen Auftragswertes erhoben
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Falls keine Verschiebung, aufgrund fehlender Kapazitäten seitens Viridis Events, möglich ist, gelten die regulären Stornierungsbedingungen, gemäß §4, Abschnitt 1
§ 5 Arbeitsergebnisse, Geistiges Eigentum, Nichterteilung des Auftrags
(1) Sämtliche Konzepte, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Layouts, Filme, Musikwerke, Berechnungen und sonstige Werke und/oder Leistungen (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“), welche von uns im Rahmen von Ausschreibungen erstellt und dem Kunden präsentiert und/oder übergeben werden, verbleiben im alleinigen Eigentum von Viridis. Dies gilt insbesondere für alle Eigentums-, Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte. Dem Kunden werden daran keinerlei Nutzungs-, Vervielfältigungs-, Veröffentlichungs-, sonstige Verwertungs- und/oder vergleichbare Rechte gewährt, es sei denn, ein Vertragsschluss kommt zustande (vgl. nachfolgenden § 5).
(2) Erhält Viridis Events e.K. nach der Präsentation keinen Auftrag, kommt also ein Vertrag nicht zustande, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Unterlagen und Arbeitsergebnisse und/oder Vervielfältigungen hiervon, unabhängig davon, ob diese in körperlicher, elektronischer oder in sonstiger Form vorliegen, an uns zurückzugeben und ggf. zu löschen. Das Löschen solcher Unterlagen und Arbeitsergebnisse ist auf Anfrage von Viridis schriftlich zu bestätigen.
(3) Der Kunde wird die Arbeitsergebnisse sowie alle ihm zur Kenntnis gelangten Informationen zum Geschäftsfeld von Viridis, wie insbesondere, aber nicht ausschließlich, Kundenlisten, Einkaufspreise, Zulieferer bzw. Anbieter von Drittleistungen, Präsentationen, Umsatzzahlen, Geschäftsvorgänge (nachfolgend alle zusammen „Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht mit sämtlichen Angestellten und/ oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Viridis Zugang zu den vorbezeichneten vertraulichen Informationen haben, in gleichem Umfang schriftlich zu vereinbaren. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Abschluss eines Vertrages. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in den nachfolgenden Fällen, nämlich dann, wenn
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der Kunde lediglich seine Rechte nach § 5 dieser AGB ausübt;
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Viridis dem Kunden für den konkreten Einzelfall der Weitergabe der Vertraulichen Informationen an einen Dritten seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt;
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der Kunde die Vertraulichen Informationen vor Geltung dieser AGB von einem Dritten erlangt hat oder danach ohne Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erlangt, sofern der Dritte jeweils rechtmäßig in den Besitz der Informationen gelangt ist und durch die Weitergabe nicht gegen eine ihn bindende Vertraulichkeitsverpflichtung verstößt;
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der Kunde zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Behörde oder sonstigen Einrichtung oder gesetzlich oder aufgrund der Regelwerke einer Börse verpflichtet ist, wobei der Kunde alle vernünftigen Schritte unternehmen muss, um die Offenlegung der vertraulichen Information im größtmöglichen Umfang zu verhindern oder zu beschränken. Hält sich der Kunde derart für verpflichtet, wird er Viridis, soweit rechtlich zulässig, rechtzeitig vor der Offenlegung schriftlich benachrichtigen, damit Viridis die Offenlegung durch rechtliche Maßnahmen unterbinden kann. In dieser Benachrichtigung wird der Kunde Viridis in geeigneter Form, beispielsweise gemäß dem schriftlichen Gutachten eines Rechtsberaters, mitteilen, welche vertraulichen Informationen weitergeleitet werden müssen. Der Kunde wird nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegen, der offengelegt werden muss. Der Kunde trägt jeweils die Beweislast für das Vorliegen einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit.